ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Firma LumberProjects)

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß unserer AGBs. Anders lautenden Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber wird ausdrücklich widersprochen. Durch tätigen einer Bestellung gelten unsere AGBs als anerkannt. Sollten Sie zu veredelnder Ware bereit stellen, so ist zu beachten, dass jeweilig ein bis zwei Stück mehr an Ware der Firma Lumber Projects zur Verfügung zu stellen ist. Dies deshalb, da die Firma Lumber Projects die Veredelung auf einem Original-Produkt appliziert. Diesbezüglich kann es vorkommen, dass eben der erste Versuch aufgrund von Einstellungstätigkeiten für die Applikation nicht dem optischen Wünschen etc. des Kunden entspricht und sohin anders zu applizieren ist. Für diese Ausschussware bzw. diese ersten Versuche übernimmt die Firma Lumber Projects keinerlei Haftung und hat auch nicht die Kosten der Ware zu ersetzen. 

Angebote und Bestellungen
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Angebotene Preise verstehen sich ausschließlich ohne MwSt. (NETTO) ab Werk, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Angaben gemacht werden. Bestellungen unserer Kunden, gleichgültig ob mündlich, schriftlich oder online, sind verbindlich, auch ohne Bestätigung unsererseits.

Zahlungs- und Lieferbedingungen
Rechnungen sind – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – binnen 8Tagen fällig und ohne Abzug auf unser Konto zu überweisen. Bei Sonderanfertigungen können Anzahlungen bei Auftragsannahme in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug gelten 10 % Verzugszinsen als vereinbart.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Innsbruck. Mündlich oder telefonisch anders lautende Vereinbarungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung.

Liefertermine
Gewünschte Liefertermine sind nur bindend, wenn sie unsererseits bestätigt werden. Wird die vereinbarte Lieferfrist überschritten, berechtigt dies den Auftraggeber nur dazu, schriftlich unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist ist gewahrt, wenn der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist die Absendung der Ware an den Auftraggeber nachweist. Produktionsbedingte Minder- oder Mehrlieferungen im Umfang von 10% der Bestellung sind dem Auftragsnehmer vorbehalten. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die fertige Ware spätestens 1 Tag vorher zum Versand gebracht bzw. am Liefertermin zur Abholung bereit gestellt wird. Lieferverzögerungen die durch nachträgliche Änderungen der Bestellung oder außerhalb unseres Einflusses liegen (Verkehrsbehinderungen, Streiks, höhere Gewalt, Lieferverzögerung durch Lieferanten & Hersteller) berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt und stellen keinen Grund für wie immer geartete Schadensersatzansprüche dar.

Warenrücksendungen
Rücksendungen müssen stets vorher abgesprochen sein und frei erfolgen. Unfrei versandte Retouren werden nicht angenommen. Auch im Falle von Reklamationen sind Rücksendungen ausschließlich frei zu machen. Bei berechtigten Reklamationen werden Versandkosten der Retouren vergütet.
Bei Musterbestellungen welche wieder returniert werden, werden 20% des Warenwertes in Rechnung gestellt.

Gewährleistung
Sollten Sie zu veredelnder Ware bereit stellen, so ist zu beachten, dass jeweilig ein bis zwei Stück mehr an Ware der Firma Lumber Projects zur Verfügung zu stellen ist. Dies deshalb, da die Firma Lumber Projects die Veredelung auf einem Original-Produkt appliziert. Diesbezüglich kann es vorkommen, dass eben der erste Versuch aufgrund von Einstellungstätigkeiten für die Applikation nicht dem optischen Wünschen etc. des Kunden entspricht und sohin anders zu applizieren ist. Für diese Ausschussware bzw. diese ersten Versuche übernimmt die Firma Lumber Projects keinerlei Haftung und hat auch nicht die Kosten der Ware zu ersetzen.

Schadenersatz bei leichter bis schwere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 2 Wochen ab Übernahme der Ware durch den Auftraggeber. Das Recht auf Gewährleistung bei mangelhafter Ausführung des Auftrages oder Mängel der Ware erlischt, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Werktagen ab Übernahme der Ware schriftlich unter Angabe (Dokumentiert) der Art und Umfang des Mangels unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer an dessen Firma Martin Demetz (Lumber Projects), Unterdorf 20a, 6068 Mils, beschwert. Bei Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers ausschließlich Preisminderung oder Verbesserung.

Verwendung von nicht Firmen-/vereinseigenen Logos (Urheberrechte)
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er berechtigt ist, das dem Auftragnehmer zur Bearbeitung übergebene Logo, den Schriftzug oder sonstige Zeichen sowie Namen etc. zu nutzen, und dass dieses Nutzungsrecht nicht durch Rechte Dritter eingeschränkt ist, die die Ausführung dieses Auftrages durch den Auftragnehmer berühren. Festgehalten wird, dass der gegenständliche Auftrag vom Auftragnehmer nur unter dieser Voraussetzung ausgeführt wird und dies nur zum Zweck, die gemäß Auftrag des Auftraggebers hergestellte Ware an diesen oder von diesem dazu bestimmten Dritten zu deren freien Verwendung zu übergeben. Bei Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch Dritte hat der Auftraggeber die Firma Lumber Projects schad- und klaglos zu halten und ihr den daraus entstehenden Schaden zur Gänze zu ersetzen.

Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

Standort:

LumberProjects

Unterdorf 20A

A-6068 Mils / Tirol / Austria

 

Kontakt:

Martin Demetz 

Tel.: +43 677 620 77 654

E-Mail: office@lumberprojects.at

Abholmöglichkeit:

FUWO Textil - Promo - Print

Gewerbepark 5 Nord

A-6068 Mils / Tirol / Austria

Mo - Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr

 

 

 

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